1. Einsatzauftrag

Medizinische Absicherung der Spiele der Veranstaltungen im Hallendup. Die Absicherung umfasst die sanitäts- und rettungsdienstliche Absicherung aller Besucher/innen und Beteiligten. Die Aufgaben des DRK umfassen die folgenden Punkte:

  • Die sanitäts- und rettungsdienstliche Betreuung der gesamten Veranstaltung (Besucher, Personal und Spieler) inkl. des erforderlichen Zeitrahmens vor und nach der Veranstaltung.
  • Betrieb von Unfallhilfstellen nach Vorgabe LNA
  • Vorhaltung und Betrieb der erforderlichen Rettungsmittel, auf besondere Anforderung erweiterte Vorhaltung für Schutzpersonen
  • Betrieb einer Sanitätsdiensteinsatzleitung auf dem Gelände des Hallenduos (AL-Hallenduo)

2.1. Voraussetzung zur Teilnahme

  • Abgeschlossene Helfergrundausbildung
  • Sprechfunkausbildung
  • Medizinische Qualifikation: mind. Sanitätshelfer
  • Ein Praktikum ist nicht möglich
  • Bei der Teilnahme von minderjährigen Helfern ist die Einsatzorganisation (siehe 4.4) vorab zu informieren. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist einzuhalten

2.2. Teilnahme als Notarzt

Die Notarztkoordination übernimmt der Kreisverband. Die Voraussetzung zum Notarztdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung zum Notarzt. Ansprechpartner seitens des Kreisverband Stuttgart sind unter skb@drk-stuttgart.de zu erreichen.

2.3. Verhaltensregeln

  • Freundliches und korrektes Auftreten sowie Hilfsbereitschaft gegenüber jedermann. Genaues Befolgen der von den zuständigen Leitungs- und Führungskräften erteilten Anordnungen.
  • An- und Abmelden bei Dienstbeginn, Dienstende und dem Verlassen des Dienstortes aus anderen Gründen.
  • Beachtung der Schweigepflicht über innerdienstliche Angelegenheiten und Wahrnehmungen, die bei der Versorgung von Verletzten sowie bei der Pflege bzw. Betreuung von Kranken und Hilfsbedürftigen gemacht werden.
  • Das Erstellen von Foto-, Ton- und Videoaufnahmen ist in jeglicher Form stets untersagt.
  • Einheitliche Einsatzbekleidung entsprechend der aktuellen Dienstbekleidungsordnung und ggf. der in diesem Rahmen getroffenen Anordnungen der zuständigen Leitungs- und Führungskräfte. Ein Schutzhelm ist beim Sanitätsdienst nicht mitzuführen. Es ist darauf zu achten, dass die Dienst- und Einsatzbekleidung sich in einem sauberen und geordneten Zustand befindet.
  • Es gilt ein generelles Drogen- und Alkoholverbot, Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  • Auf allen Posten, im Besucherbereich und den Mundlöchern gilt ein striktes Rauchverbot.

2.4. Aufgabendefinition

2.4.1. Sanitätstreife
  • Aufgabe: Die Sanitätsstreifen besetzen die Blöcke & Bühnen im Hallenduo. Sie stehen für medizinische Notfälle innerhalb ihrem Einsatzgebiet zur Verfügung. Sie unterstehen der AL Hallenduo Die Besatzungen sind mit einem Funkgerät, Kreislaufrucksack, Sauerstoffrucksack und ggf. einer Trage ausgestattet.
  • Besatzung: zwei - vier Einsatzkräfte mit Mindestqualifikation Sanitätshelfer
2.4.3. Unfallhilfstelle (UHS/Wache)
  • Aufgabe: Im Hallenduo wird eine Sanitätswache und ggf. eine UHS vorgehalten. Diese feste Versorgungseinheit ist sowohl Anlaufstelle für fußläufige Patienten als auch zur Weiterbehandlung der Patienten, die durch die Streifen zugeführt werden.
  • Ausstattung UHS: 1 Intensivplatz, 3 Überwachungsplätze, 6 Betreuungsplätze
  • Ausstattung Wache: 1 Intensivplatz, 2 Betreuungsplatz
2.4.4. Krankentransportwagen (KTW)
  • Aufgabe: Die Fahrzeugbesatzung ist primär für den Transport vom Veranstaltungsort in eine Stuttgarter Klinik zuständig. Die Besatzung kann aber auch zu Primäreinsätzen innerhalbe vor Hallen alarmiert werden, die nicht zwingend zu einem Transport führen.
  • Besatzung: 1 RH, 1 RS. Beide Besatzungsmitglieder müssen eine Fahreinweisung auf dem Fahrzeug sowie eine Einweisung in die medizinischen Geräte habe. Außerdem müssen beide Einsatzkräfte mit der Stuttgarter Klinikwelt vertraut sein und ortskundig sein.
  • Notwendige Einweisungen:
    • Corpuls C1
    • Accuvac Rescue
    • Rescuetrack
    • Stryker 6100 M-1 Roll-in
    • Fahreinweisung
2.4.5. Rettungstransportwagen (RTW)
  • Aufgabe: Die Fahrzeugbesatzung ist primär für den Transport vom Veranstaltungsort in eine Stuttgarter Klinik zuständig. Die Besatzung kann aber auch zu Primäreinsätze innerhalbe vor Hallen alarmiert werden, die nicht zwingend zu einem Transport führen. Ebenso ist eine Alarmierung zu externen Einsätzen ins Stuttgarter Stadtgebiet nach dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg möglich.
  • Besatzung: 1 RS mit Rettungsdienstfreigabe Stuttgart und Führerscheinklasse C1, 1 NotSan
  • Notwendige Einweisungen:
    • Corpuls C3
    • Accuvac Pro
    • Rescuetrack
    • Stryker 6100 M-1 Roll-in
    • Medumat Standard
    • Fahreinweisung
    • Rettungsdienstfreigabe Stuttgart

3.1. Treffpunkt

Wilhelmstraße 20/2 in Stuttgart Bad Cannstatt

3.2. Verpflegung

  • Kaltgetränke für die Helfer werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Essen kann nach Absprache mit der zuständigen Führungskraft an den Verkaufsständen kostenpflichtig erworben werden.

4.1. Führungsstruktur

Der Einsatz wird durch eine Sanitätsdiensteinsatzleitung im Hallenduo geführt. Die beiden Hallen sind in 2 Einsatzabschnitte unterteilt. Beide Einsatzabschnitte werden durch einen Abschnittsleiter geführt. Die Transportfahrzeuge unterstehen direkt der Sanitätsdiensteinsatzleitung und werden durch die Integrierte Leistelle Stuttgart disponiert.

4.2. Patientendokumentation

Die Einsatzkräfte erheben und dokumentieren alle Patientendaten grundsätzlich in Schriftform. In den stationären Versorgungseinheiten werden Patientendaten zusätzlich digital erfasst. Bei ärztlichen Behandlungen wird ein „DIVI-Protokoll“ verwendet.

4.3. Pressearbeit

Ansprechpartner für die Presse ist der Einsatzleiter. Einzelne Helfer nehmen keinen Kontakt zur Presse auf und geben der Presse keine Auskunft.

4.4. Ansprechpartner

Ansprechpartner für Fragen vor dem Dienst ist die Einsatzorganisation der Bereitschaft Bad Cannstatt (dienste@drk-cannstatt.de):

  • Alexander Jahn
  • Enrico Franzen
  • Patrick Neidlein
  • Marc Fries
  • Sebastian Bosse