06 - MANV

Laut Sicherheitskonzept der MBA ist der Sanitätsdienst in einem MANV-Fall mit der Erstversorgung betraut. Der EvD wie auch der ORGL sind den anfahrenden Rettungsdienstkräften weisungsbefugt. In einem MANV-Fall befindet sich der EvD in der ELZ. Der EvD KBL befindet sich im Koordinierungskreis vom Stadion und stellt die Verbindungsperson dar. Der ORGL sollte sich wünschenswerterweise in der Kanzel aufhalten. Er kann sich aber frei an der Schadensstelle bewegen. Es ist darauf zu achten frühzeitig klare Führungsstrukturen aufzubauen und sich mit dem ORGL hinsichtlich Weisungsbefugnis einzelner Abschnitte abzustimmen.

Die ELZ fungiert hier als vorübergehende führungsassistents für den Einsatzleiter/ORGL analog zur Arbeit in einem ELW.

Grundlagen zum Vorgehen beim MANV: